Ab Ende Januar 2023 Pflicht – wer dann noch immer keine Masken dabei hat, muss bei einer Kontrolle mit einem Bußgeld von fünf Euro rechnen. Als Halter müssen Sie zehn Euro zahlen, wenn Sie Ihr Auto einem anderen Fahrer ohne oder mit einem unvollständigen Verbandkasten überlassen.
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oder mit QR-Code siehe Bild oben rechts.
Die DB Fernverkehr AG hält an der generellen Abschaffung des Ticketverkaufs an Bord ihrer Züge fest, bietet jedoch für Menschen mit Behinderungen seit dem 14.November 2022 auch künftig eine Lösung an.
Reisenden mit einer Behinderung ab dem Grad 50 wird gegen Vorlage des entsprechenden Schwerbehindertenausweises auch weiterhin eine Fahrkarte im Tarif Flexpreis verkauft. Die Fahrkarte kann nicht mehr direkt im Zug bezahlt werden, sondern man bekommt später eine Rechnung.
Wie kann die auf Rechnung gekaufte Fahrkarte späterbezahlt werden?
Die Rechnung kann innerhalb von 14 Tagen im Nachgang über folgende Zahlungsmöglichkeiten beglichen werden:
- per Überweisung
- Klarna mittels webseite
- PayPal mittels webseite
und - ab 11. Dezember 2022 auch in den DB Reisezentren. Für die Bezahlung der Rechnung können auch die Bezahlmöglichkeiten, die auf der Internetseite der Stelle für Fahrpreisnacherhebungen www.db-fahrpreisnacherhebung.de bzw.
www.db-fn.de zur Bezahlung einer Fahrpreisnacherhebung angeboten werden, genutzt werden.
Bitte beachten Sie: Die Rechnungsnummer ist gleichzusetzen mit der FN-Nummer (= Fahrpreisnacherhebungsnummer)
Ganz wichtig:
Bitte unbedingt gleich beim einsteigen in den Zug das Zugpersonal informieren, dass Du noch eine Fahrkarte benötigst und lege hierfür bitte deinen Schwerbehindertenausweis vor.